Jugendwohnungen nach §30 SGB VIII und Sozialpädagogische Einzelfallhilfe §35 SGB VIII

Unser Angebot

Teilstationäre Betreuung nach §35 SGB VIII

In unseren Jugendwohnungen nach §30 SGB VIII geht es vorrangig um das Thema Verselbstständigung. Unsere Adressat*innen erhalten Unterstützung bei Behördengängen, bei der Haushaltsführung, dem Umgang mit Finanzen und dem Suchen und Finden einer eigenen Wohnung.

Die sogenannte Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach §35 SGB VIII soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Date:  2. Juli 2016
Skills:  Angebot