Erziehungsbeistand

Unser Angebot

Ambulante Betreuung nach §30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshelfer*in ist eine ambulante Form der familien-unterstützenden Hilfe zur Erziehung. Sozialpädagog*innen helfen der  Adressat*in bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen in einem zeitlich begrenzten Rahmen. Das soziale Umfeld, in dem die Adressat*in wohnt, wird aktiv mit einbezogen. Die Hilfe kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden (§ 41 SGB VIII).  Die Antragstellung und Auftragsvergabe erfolgt über den bezirklichen Allgemeinen Sozialen Dienst.

Date:  4. Juli 2016
Skills:  Angebot